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Wie in den vergangenen Jahren beschäftigten sich die Abschlussjahrgänge mit der Durchführung ihrer Rituale. Das Highlight eines Schulabschlusses war dabei immer der Abschlussball. Die meisten Schüler*innen und deren Familien, sowie die Lehrkräfte haben sich damit abgefunden, dass der Ball dieses Jahr nicht stattfinden kann.
Die Eventagenturen, welche sich auf die Durchführung von Abschlussbällen spezialisiert haben, gehen sehr unterschiedlich mit dieser besonderen Lage um. Wir begrüßen die Entscheidung des Großteils der Agenturen und Veranstaltungsorte, den Schüler*innen, kostenneutrale oder günstige Stornierungsangebote zu machen.
Während Abschlussbälle, welche direkt bei den Locations gebucht wurden, problemlos und unter Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen abgesagt werden konnten, berufen sich einige Agenturen auf die unter anderen Umständen geschlossenen Verträge und bieten einen Rücktritt nur mit Hinweis auf überhöhte Stornierungskosten an.
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Der LEA begrüßt grundsätzlich die Entscheidung zu einem Regelbetrieb der Schulen zurückzukehren unter dem Vorbehalt, dass die pandemische COVID-19-Situation es zulässt.
Aus dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 10.06.2020 geht hervor, dass regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges Lüften der Räume dann das Hygienekonzept darstellen, jedoch die 1,5m Abstandsregelung nicht mehr gelten soll. Für uns bleibt unklar, ob Schulbetrieb unter diesen Maßgaben infektionslos oder zumindest infektionsarm realisiert werden kann. Antworten kann es sicherlich schon bald aus den anderen Bundesländern geben, die noch in diesem Schuljahr zum Regelbetrieb zurückkehren und bis zu den Sommerferien noch einige Unterrichtswochen absolvieren müssen.
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Im Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Thema „Leistungsbewertung in der Zeit nach der Schulschließung“ vom 23. April 2020 heißt es für die Primarstufe (1. bis 6. Klasse an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen) und Sekundarstufe I, dass sich die Kinder durch die Bewertung von Hausaufgaben gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/2020 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern dürfen.
Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Rückmeldungen zeigt dazu einen sehr unterschiedlichen Umgang der Lehrkräfte. Es gibt Schulen, die haben per Schulkonferenz-Beschluss eine Bewertung von Hausaufgaben grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Beschlüsse wurden vor den Schulschließungen unabhängig von Covid-19 gefasst. In anderen Schulen bewerten einzelne Lehrkräfte die Hausaufgaben aus der Zeit der Schulschließung und somit das Ergebnis aus dem Fernunterricht und andere Lehrkräfte bewerten diese Arbeitsergebnisse nicht. Teilweise wurden mit den Aufgaben auch Lösungsblätter übermittelt, sodass eine Bewertung nicht objektiv möglich sein kann und teilweise auch unklar ist, wer diese Leistung erbracht hat.
Diese unterschiedliche Herangehensweise führt dazu, dass sich Schüler*innen mit schlechteren Leistungen nicht verbessern können und die gezeigte Anstrengungsbereitschaft im Fernunterricht, die zum Teil viel zeitintensiver als Präsenzunterricht war, nicht honoriert wird. Hier entsteht eine deutliche Ungleichbehandlung, da eine Leistungsverbesserung nicht möglich ist.
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Der Landeselternausschuss (LEA) fordert, dass das Notengebungsverfahren im zweiten Kurshalbjahr der Qualifikationsphase (Q2) analog zu dem der Sekundarstufe I (SEK I) für alle weiterführenden Schulen durchgeführt werden soll.
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Gemeinsame Pressemitteilung des Landesschülerausschusses und des Landeselternausschusses
Schulöffnung
Mit Verwunderung haben der wir die Reihenfolge bei der Wiedereröffnung der Schulen und dem Festhalten an den Prüfungen zur Kenntnis genommen.
Während die Entscheidung, die prüfungsrelevanten Jahrgänge (9. und 12. Klassen an ISSen und Gemeinschaftsschulen, sowie 11. Klassen an Gymnasien) für das kommende Schuljahr an den Oberschulen zuerst wieder zurückzuholen, nachvollziehbar erscheint, trifft die Entscheidung die 6. Klassen an den Grundschulen als Erste wieder zu beschulen auf Unverständnis bei den Eltern. Die Förderprognosen für diese Schüler*innen sind erteilt und die Anmeldung an den weiterführenden Schulen ist erfolgt. Wenn es um die zu erstellende Förderprognose für den Übergang auf die Oberschule im nächsten Jahr gehen sollte, dann ist es sinnvoll anstatt der 6. die 5. Klassen wieder in die Schule gehen zu lassen.