Der Landeselternausschuss (LEA) fordert, dass das Notengebungsverfahren im zweiten Kurshalbjahr der Qualifikationsphase (Q2) analog zu dem der Sekundarstufe I (SEK I) für alle weiterführenden Schulen durchgeführt werden soll.
In dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23.04.2020 heißt es zur Sek I:
Benotung der beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen:
Die beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler können als Hausaufgaben oder als schriftliche Teile von Projektarbeiten gewertet werden. Folglich gehen sie als sonstige oder schriftliche Leistungen in die Bewertung ein. Eine Bewertung als Ersatzleistung für eine Klassenarbeit gemäß § 19 Absatz 8 Sek-1-VO ist ausgeschlossen.Es ist zu gewährleisten, dass die Aufgaben für alle Schülerinnen und Schüler ungeachtet ihrer technischen Ausstattung zugänglich sind und bearbeitet werden können. Umfang und Maßstab der Bewertungen dieser Leistungen werden wie bisher auch bestimmt. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang besonders auf Einheitlichkeit und Transparenz (vgl. auch§ 69 Absatz 4 SchulG). Hinsichtlich der Leistungsbewertung muss der Grundsatz gelten, dass sich Kinder durch die Bewertung der beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/2020 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern dürfen. Dieser Grundsatz ist notwendig, um eine Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der unterschiedlichen Lebensumstände der Kinder entstehen kann, zu vermeiden. Bitte gehen Sie auch aktiv auf die Schülerinnen und Schüler zu mit dem Hinweis, dass sie durch eine zusätzliche Projektarbeit o.ä. ihre Leistungen verbessern können.
Der LEA fordert aus diesem Grund:
Q2-Stoff in der Abiturprüfung 2021
Der LEA fordert, dass der Stoff der Q2 kein Prüfungsschwerpunkt der Abiturprüfung 2021 sein soll, sondern ausschließlich der Stoff der Q1, Q3 und Q4. Der Q2-Lehrstoff ist aufgrund von Schulschließung und Fernunterricht nicht prüfungsrelevant unterrichtet und vermittelt worden.
Für alle Jahrgangsstufen: Wie soll die verlorene Lehr- und Lernzeit nachgeholt werden?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, unverzüglich ein schlüssiges Konzept für das Nachholen des nicht erteilten Präsenzunterrichts zu entwickeln. Daran knüpft sich zum Beispiel die Frage der Beschulung nach den Sommerferien und die mögliche Verlängerung des aktuellen Schuljahres bis zum 31.01.2021 an, da der aktuell fehlende Unterrichtsstoff bis zum regulären Ende des laufenden Schuljahres nicht mehr aufzuholen ist. Das besondere Augenmerk ist hier auf die aktuellen 9. Klassen, die Q2-Abiturient*innen und die SuS der Schulanfangsphase zu richten!