01.01.2011
Änderung der Sek I VO und der Lernmittel-VO
 
mit Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt - GVBl. S. 574 ff vom 30.12.2010, sind u.a. die Sekundarstufe-I Verordnung sowie die Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (S. 662) geändert worden.

 

Mit Datum vom 14.12.2010 ist somit in der Sek I VO unter anderem der Satz 3 des § 6.2  (Geschwisterkinder als Härtefallkriterium beim Übergang auf Oberschulen: "Ein besonderer Härtefall liegt insbesondere dann vor, wenn ein Geschwisterkind die aufnehmende Schule besucht") ersatzlos gestrichen.

 

http://www.lexisnexis.de/downloads/gvbl/frei/33-10-s573-s668-30122010.pdf