Klassenstärken an Integrierten Sekundarschulen in Jahrgangsstufe 9 und 10 begrenzen
1. An Integrierten Sekundarschulen (ISS) keine Klassenfrequenz von mehr als 26 Schüler/innen in den Jahrgangsstufen 9 und 10, bei Klassen mit Inklusion entsprechende Absenkung.
2. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, die SekI-VO zu ändern und darin verbindlich zu regeln, dass auch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 die Klassenfrequenz höchstens 26 Schüler/innen betragen darf, bei Klassen mit Inklusion eine entsprechende Absenkung erfolgen muss.
Begründung:
Nur zwei Jahre nach Einführung der ISS wurde z.B. im Schuljahr 2012/13 vom Schulträger im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Schülerzahl in zwei 9. Klassen von 26 auf 28 und in einer 9. Klasse von 26 auf 27 erhöht. Das geschah auch in anderen Bezirken.
Die allseitig versprochenen Rahmenbedingungen für die ISS, auf die wir Eltern vertraut haben und vertrauen durften, werden damit nach kurzer Zeit wieder aufgekündigt. Es besteht auch die begründete Befürchtung, dass dies kein einmaliger Vorgang bleiben wird, da der Schulträger sich darauf berufen kann, dass die SekI-VO eine Erhöhung der Klassenfrequenz nicht verbiete. Auch in der Geschichte der Gesamtschulen hat es immer wieder Erhöhungen der Klassenstärken gegeben, bis am Ende bis zu 32 Schüler/innen je Klasse zulässig waren. Es ist offensichtlich, dass die von den Eltern (und an sich auch vom Berliner Senat) angestrebte Bildungsqualität nur erreicht werden kann, wenn die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen und gesichert werden. Das bedeutet, dass wegen der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft nach allgemeiner Auffassung kleine Klassen für einen erfolgreichen Unterricht unabdingbar sind. Dieses Erfordernis gilt aber nicht nur für die Jahrgangsstufen 7 und 8, sondern auch für die Jahrgangsstufen 9 und 10.
Wenn das Ziel der individuellen Förderung also nicht konterkariert, sondern unter (noch) vertretbaren Bedingungen erreicht werden soll, muss die Klassenfrequenz von höchstens 26 Schüler/innen für alle Jahrgänge gelten.
Ein eherner Grundsatz besagt, dass Qualität (auch) kostet. Die in der Sek I–VO festgelegte Klassenfrequenz ist Ausdruck eines (noch) vertretbaren Kompromisses zwischen Bildungsqualität und Kostenbewusstsein. Wer nun jedoch ab der 9. Jahrgangsstufe nur noch auf die Kosten sieht, verliert die (Bildungs-) Qualität und damit die versprochenen Rahmenbedingungen für die ISS aus den Augen.
Dem können und wollen wir Eltern nicht Folge leisten!
Die Mitglieder des Landeselternausschusses haben auf ihrer Sitzung am 22.02.13 mit 18 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
Der Landeselternausschuss fordert, dafür zu sorgen, dass auch in diesem Jahr die anstehenden Prüfungen zu MSA, Abitur und Berufsbildungsreife ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden können und nicht durch angekündigte Streiks der angestellten Lehrer beeinträchtigt werden. An einigen Schulen mussten die Termine der Präsentationsprüfungen schon verschoben werden wegen der Streiks. Selbstverständlich steht angestellten Lehrer/innen im Rahmen tarifrechtlicher Auseinandersetzungen auch das Mittel des Streiks zu. Er sollte aber nicht zum bleibenden Nachteil der Schüler ausgetragen werden.
Begründung: Schüler unterliegen der Schulpflicht. Im Gegensatz zu Benutzern des ÖPNV z.B., die Streiks durch Nutzung anderer Fortbewegungsmöglichkeiten umgehen können, ist es einem Schüler nicht möglich, sich selbst eine Prüfung abzunehmen oder so professionell auf Prüfungen vorbereitet zu werden wie von einer dazu befähigten Lehrkraft. Mit dem MSA- oder Abiturzeugnis bewerben sich junge Menschen auf dem Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsmarkt. Die Noten dieser Zeugnisse sind unveränderlich und bleiben ein Leben lang bestehen. Die Entschuldigung, so schlechte Noten zu haben, weil wegen eines Streiks nur eine Notprüfung möglich war, wird später nicht mehr akzeptiert werden.
Schulessen
Der Landeselternausschuss fordert im Hinblick auf die Qualitätsverbesserung des Schulessen im Land Berlin:
• Eine sozial gerechte und einkommensabhängige bzw. maximal 50%ige Kostenbeteiligung der Eltern am Schulessen für alle Schularten!
• Bereitstellung von Landesmitteln für die Ausschreibung der Essensverträge 2013 auf der Grundlage, der in der Studie ermittelten Durchschnittspreise!
• Zweckgebundene, auskömmliche Zuweisung der Landesmittel an die Bezirke, noch im laufenden Haushaltsplan!