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Qualitätsoffensive : Bildungssenatorin führt Zeugnisse für Lehrer ein
09.12.2011 13:05 Uhr
Von Susanne Vieth-Entus
Sowohl die Veröffentlichung der Schulinspektionsberichte als auch die Bewertung der Lehrer durch ihre Schüler soll ab Dezember Pflicht sein.
Weiterlesen: http://www.tagesspiegel.de/berlin/bildungssenatorin-fuehrt-zeugnisse-fuer-lehrer-ein/5938288.html
10.12.2011
Online-Bewertung
Der große Lehrer-Test: Jeder wird benotet
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Ratgeber
Freitag, 9. Dezember 2011 02:14
Meine Tochter ist noch minderjährig und besucht seit diesem Schuljahr ein Oberstufenzentrum. In ihrer Klasse sind die meisten Kinder schon volljährig. Gibt es dann trotzdem noch eine Elternversammlung? Verena S., Tempelhof
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08.12.2011, 18:36
Von Johannes Kuhn
Mobbing-App oder harmloses Schülerspiel? Nutzer des Jugendportals SchülerVZ können in der Anwendung "VZ Pausenhof" ihre Mitschüler bewerten - auch negativ. Blogger werfen den VZ Netzwerken nun vor, mit zwielichtigen Methoden gegen ihre sinkende Bedeutung ankämpfen zu wollen.
Weiterlesen: http://www.sueddeutsche.de/digital/schuelervz-top-oder-flop-spiel-unter-mobbing-verdacht-1.1230072
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09.12.2011
Von Martin Klesmann
Die Anmeldungen für Gymnasien, die mit der 5. Klasse beginnen, werden vom 27. Februar bis zum 12. März stattfinden. Das geht aus der neuen Verwaltungsvorschrift hervor. Bei den Schnelllernerklassen für besonders begabte Kinder sowie bei den mathematisch-naturwissenschaftlichen Zügen endet die Frist bereits am 1. März. Denn unmittelbar danach werden für diese Spezialklassen bereits Aufnahmetests durchgeführt. An den anderen Gymnasien mit alt- oder fremdsprachlichem, musischem oder sportlichem Schwerpunkt findet eine Aufnahmeprüfung nur bei Übernachfrage statt.
Eltern wurden nicht informiert
Grundschulen müssen künftig stärker auf den möglichen Wechsel hinweisen: Laut Verordnung müssen bereits bis zum heutigen Freitag die Eltern über die Anmeldetermine informiert werden. Das ist aber vielerorts nicht geschehen. Bis zum 16. Dezember müssen die Eltern dann der Grundschule mitteilen, ob ihr Kind nach der Vierten wechseln soll. "Eine sehr sportliche und kurze Frist", kritisierte Günter Peiritsch, Chef des Landeselternausschusses. Erstmals sind die Grundschulen auch verpflichtet, bis Ende Januar Beratungsgespräche durchzuführen. Laut Koalitionsvertrag darf es maximal 70 Klassen geben, die mit Jahrgangsstufe 5 beginnen.
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Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 an Schulen der Sekundarstufe I
Aus der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 15 L 2011
Für den Übergang zum Schuljahr 2012/13 von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der öffentlichen Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen gelten die nachstehend dargestellten Verfahrenshinweise und Termine.