07.01.2011 17:54 Uhr
Von Patricia Hecht

 

Auf gute Noten kommt es an – mehr denn je nach der Schulreform entscheiden die Zensuren über den Zugang zu den weiterführenden Schulen. Umso genauer schauen Eltern jetzt hin, ob... - Foto: Kitty Kleist-HeinrichBerlins Verwaltungsgerichten droht angesichts der neuen Aufnahmekriterien in die Oberschulen eine Klagewelle. Eltern von Grundschülern wollen die Notengebung gerichtlich prüfen lassen. Einer Umfrage zufolge fehlen 3000 Siebtklässler-Plätze.

 

Berlins Verwaltungsgerichten droht angesichts der neuen Aufnahmekriterien in die Oberschulen eine Klagewelle. „Ich rechne mit einer Fülle von Eltern, die versuchen, ihren Kindern auf dem Rechtsweg einen Platz an der gewünschten Schule zu sichern“, sagt der Vorsitzende der Schulleitervereinigung in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Paul Schuknecht. Das bestätigt auch der Vorsitzende des Landeselternausschusses (Lea), Günter Peiritsch: „Eltern, die sich an Juristen wenden, kommen in Mode.“

 

 

 

Eine Mutter, deren Sohn in die Thalia-Grundschule auf der Halbinsel Stralau geht, droht Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) damit, notfalls bis vors Verfassungsgericht zu ziehen, um beim Übergang in die Oberschulen „Chancengleichheit durch objektive Bewertungsmaßstäbe“ zu gewährleisten.

 

 

Ursache ist, dass dieses Jahr zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien von den Grund- in die Sekundarschulen und Gymnasien gelten. Dabei können die Schulen 60 Prozent ihrer Schüler selbst auswählen, 30 Prozent der Plätze werden verlost, zehn Prozent werden an Härtefälle vergeben. Deutlich mehr als die Hälfte der rund 200 weiterführenden Schulen wählt ihre künftigen Schüler nach dem Notendurchschnitt aus zwei Halbjahren der fünften und sechsten Klasse aus.

 

Bislang zählte bei der Platzvergabe die kürzeste BVG-Verbindung zur Schule – von Eltern jahrelang als äußerst ungerecht empfunden. Nun jedoch spielt der Notenschnitt die entscheidende Rolle, weshalb Eltern von Sechstklässlern jetzt einheitliche Bewertungskriterien in der Grundschule fordern. Diese lassen berlinweit nämlich einen gewissen Spielraum zu, so dass für eine bestimmte erreichte Punktzahl in einer Klassenarbeit an einer Schule noch die Note eins, an anderen Schulen schon eine zwei vergeben werden kann. Eltern würden Noten weit häufiger anzweifeln als bisher, berichten Schulleiter. „Und die Kinder stehen unter ungeheurem Druck“, sagt ein Vater aus Mitte.

 

Zudem wird das neue Aufnahmeverfahren von Eltern als extrem unberechenbar empfunden. Tatsächlich sind die Unwägbarkeiten des dreistufigen Verfahrens hoch: Niemand kann im Vorfeld sagen, wie hoch der Numerus Clausus an beliebten Schulen sein wird. Genauso wenig kann vorhergesehen werden, wie stark die Schule nachgefragt wird, wie viele Schüler also letztlich am Losverfahren teilnehmen werden.

 

Zwar haben sich genau deshalb, weil der Notenschnitt nicht anfechtbar ist, die Mehrzahl der Schulen auf dieses Aufnahmekriterium festgelegt. Weit weniger Schulen setzen auch auf Kriterien wie profilbezogene Eingangstests oder den Nachweis besonderer sportlicher oder bilingualer Fähigkeiten. „Egal, ob es rechtmäßig ist oder nicht, die Leute werden auf jeden Fall klagen“, sagt jedoch Paul Schuknecht. Dies wiederum, warnt Elternsprecher Peiritsch, verschärfe die Situation, dass Schulen künftig nur noch nach gerichtsfesten Durchschnittsnoten aufnehmen – „obwohl Zeugnisnoten als Aufnahmekriterien nach wissenschaftlichem Stand längst abgelöst werden könnten“.

 

Für die neuen Siebtklässler wird es an den Oberschulen auch deshalb eng, weil der Jahrgang größer ist als sonst – der Einschulungszeitraum war vor fünf Jahren ausgedehnt worden. Eltern aus Prenzlauer Berg haben nun in Eigenregie alle Oberschulen der Stadt angerufen und berechnet, wie viele Klassen nächstes Jahr berlinweit fehlen. Das Ergebnis: Für rund 3000 Schüler, so die Initiatoren, gebe es keine Plätze. „Das ist eine solide Erhebung“, sagt Elternsprecher Peiritsch. Im Zeitraum des Auswahlverfahrens stünden zu wenige Klassen zur Verfügung. Nachsteuerungen kämen für viele Eltern zu spät – die Plätze an der Wunschschule seien dann bereits vergeben. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf.“

 

Während der Landeselternausschuss für das kommende Schuljahr von mindestens 25 Prozent mehr Schülern ausgeht, rechnet die Senatsbildungsverwaltung nur mit etwa 16 Prozent mehr Schülern. „Berechnungen, nach denen im kommenden Schuljahr die Plätze nicht auskömmlich sein sollen, treffen nicht zu“, heißt es dort. Es stünden ausreichend Kapazitäten in allen Oberschulen zur Verfügung.

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/auf-dem-klageweg-an-die-oberschulen/3693026.html

 

07.01.2011 17:26 Uhr
Von Susanne Vieth-Entus

 

Berlins Schulen Andere Ungerechtigkeit

 

Rund 20.000 Berliner Familien steht ein nervenaufreibender Frühling bevor: Im Februar müssen sie entscheiden, auf welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden, dann beginnt eine monatelange Warterei auf die Zu- oder Absage.

 

Die Verunsicherung ist immens, weil niemand weiß, wie sich das neue Aufnahmeverfahren auswirken wird. Sicher ist nur: Statt der Grundschulempfehlung plus der BVG-Verbindung werden künftig die Noten der letzten beiden Zeugnisse ausschlaggebend sein, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze auf der gewünschten Schule gibt. Schon drohen Eltern mit Klagen, weil die Notenvergabe von Klasse zu Klasse, Schule zu Schule und Bezirk zu Bezirk stark variiert. Die Warnungen vor Ungerechtigkeit sind nachvollziehbar. Allerdings sollten die Betroffenen bei aller Aufregung nicht vergessen, wie ungerecht es zuging, als die BVG- Verbindung den Ausschlag gab.

 

Die Noten haben in jedem Fall mehr mit der Eignung eines Schülers zu tun als die Lage der Wohnung. Und man soll sich nichts vormachen: Die Zahl der Plätze an beliebten Schulen bleibt gleich – egal welches Vergabeverfahren gewählt wird. Verlierer wird es immer geben.

 

http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-ungerechtigkeit/3692902.html

 

 

 

 

08.01.2011
Gericht soll Notendruck abschaffen*

 

Eltern wollen gegen Kriterien für Oberschule klagen
Martin Klesmann

 

Elternvertreter der Thalia-Grundschule in Friedrichshain bereiten eine
Klage gegen die neuen Aufnahmekriterien für die Oberschulen vor. "100
von 196 Oberschulen wählen ihre Siebtklässler vor allem nach deren
Grundschulnoten aus", sagte Gesamtelternvertreterin Svenja Pelzel. Die
Grundschulnoten aber würden in Berlin nach unterschiedlichen Kriterien
festgelegt. "Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz."

 

Eine Elternvertreterin, die nicht namentlich genannte werden will,
bereitet nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vor. Es gehe um die
"Chancengleichheit beim Bildungszugang", sagte die Frau. Sollte ihr Kind
an der Wunschschule nicht zum Zuge kommen, sei sie bereit, bis vor den
Verfassungsgerichtshof zu ziehen.

 

Tatsächlich bekommen an der Thalia-Grundschule nur die Schüler eine Eins
bei Klassenarbeiten, die 100 Prozent aller Aufgaben richtig gelöst
haben, eine Zwei gibt es nur bei 99 bis 90 Prozent aller gelösten
Aufgaben. Andere Grundschulen legen einen viel weniger strengen
Notenschlüssel an. So gibt es etwa in Berlin Grundschulen, die noch bei
85 Prozent gelöster Aufgaben eine Zwei geben und eine Eins bei 97
Prozent. "Diese unterschiedlichen Benotungskriterien können den
Notenschnitt erheblich verändern", sagte Pelzel.

 

Im Land Berlin kann jede Grundschule über ihre Fach- und
Gesamtkonferenzen die Benotung bei Klassenarbeiten eigenständig
festlegen. In Brandenburg zum Beispiel ist die Benotung durch eine
Verordnung für das ganze Bundesland festgelegt. "Bislang hat das uns
Eltern nicht weiter gestört", sagte Svenja Pelzel. "Jetzt aber, durch
das geänderte Schulgesetz, bekommt diese Regelung eine neue Brisanz."
Die Anmeldungen für die Oberschulen starten am 8. Februar. (mak.)

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0108/berlin/0109/index.html

 

 

 

Siehe auch:

 

Wie gehe ich bei Angabe der Wunschschule vor?

 


http://www.homepage.berliner-landeselternausschuss.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1057:wie-gehe-ich-bei-angabe-der-wunschschule-vor&catid=38:schulrecht-allgemein&Itemid=98