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Sprecher: Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz, Dr. Irene Demmer-Dieckmann, Sabine Dübbers, Edeltraud Huldisch, Dr. Rainer Maikowski TU Berlin, Franklinstr. 28/29, D-10587 Berlin, Sekr. FR 4-3, Tel. 030/314-73205, FAX 314-73223, e-mail:
Berlin, im Juni 2010
Forderungen zur Umsetzung von Inklusion im Berliner Bildungsbereich
Der AK GEM hält es für dringend erforderlich, dass im Land Berlin die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in allen Lebensbereichen zügig umgesetzt wird. Für den Bildungssektor halten wir folgende zehn Punkte für zentral und fordern den Senat von Berlin auf, sie in seine Planung aufzunehmen.
1. Inklusionskonzept. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 innerstaatliches und damit auch Berliner Recht. Der AK GEM fordert den rot-roten Senat auf, zügig ein Inklusionskonzept vorzulegen und in seine Planung die Perspektive für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auf die inklusive, gemeinsame Unterrichtung „auf allen Ebenen des Bildungssystems“ aufzunehmen. Inklusion muss gemäß der UN-Konvention im Berliner Schulgesetz verankert werden. Inklusionsfeindliche Paragraphen (z.B. § 37.3)1 müssen beseitigt werden. Sämtliche Verordnungen und die Rahmenlehrpläne müssen auf Inklusivität überprüft und ggf. entsprechend verändert werden. Inklusion ist Aufgabe des vorschulischen Bereichs und Aufgabe aller Schulformen und Schulen, also aller Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen. Es ist für uns selbstverständlich, dass die inklusive Förderung eine sachangemessene Ausstattung erhält.
2. Partizipation aller Beteiligten. Inklusive Politik bedeutet zugleich, dass alle Akteure in diesen Prozess einbezogen und wichtige Fragen öffentlich erörtert werden. Das ist derzeit nicht erkennbar: Die Planung der sonderpädagogischen Förderung für die nächsten Jahre wird derzeit ausschließlich verwaltungsintern erarbeitet. So lässt sich kein öffentlicher Lernprozess gestalten, zu dem auch Bewusstseinsbildung gehört. Der AK GEM fordert, dass sich der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht nur selbst an solchen Diskussionen beteiligt, sondern seine Verwaltung zu Einzelfragen öffentliche Gespräche organisiert, möglichst in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten. Auch in den Bezirken sind entsprechende öffentliche Diskussionen über die sozialräumlich nötige Umsetzung inklusiver Schulangebote erforderlich. Darüber hinaus sollten Eltern, Lehrer und Schüler ausführlich mit einer Broschüre über die neuen Angebote und Regelungen informiert werden, die auch in häufig vertretenen Migrantensprachen übersetzt wird.
3. Sozialräumliche Inklusion. Inklusion als ein Konzept für eine Schule für alle wird – neben integrativen pädagogischen Maßnahmen – vor allem auch durch strukturelle Maßnahme im Bildungsbereich realisiert, die schrittweise und mit einer klaren Zeitperspektive dafür sorgen, dass aussondernde Institutionen zugunsten inklusiver abgeschafft werden. Integrationsklassen in einzelnen Schulen genügen dabei dem Inklusionsanspruch nicht mehr ausreichend.
Vielmehr ist ein für das ganze Land Berlin umzusetzendes, sozialräumliches Gesamtkonzept nötig. Dazu gehört, dass auch der Schulpsychologische Dienst, die Schulärzte, die Jugendhilfe, der Regionale Sozialpädagogische Dienst und weitere regionale Beratungs- und Unterstützungsinstitutionen in das Gesamtkonzept aufgenommen werden.
4. Klare Zielmarken. Das Vorhaben zur Realisierung von schulischer Inklusion muss eine klare Planung von indikatorengestützten Zielen (transparente quantitative und qualitative Benchmarks) enthalten. Diese enthalten auch klare Aussagen, bis zu welchem Zeitpunkt Sonderschulen auslaufen.
5. Resourcenzuweisung. Die Ressourcen zur Realisierung inklusiver schulischer Fördermaßnahmen sollen für die Förderbereiche Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache nicht mehr nach einem individuellen Feststellungsverfahren den Schulen zugeteilt werden, sondern bezogen auf die gesamte Schülerzahl. Dabei soll ein Sozialfaktor berücksichtigt werden, der sich aus dem Sozialatlas oder dem Umfang der Lernmittelbefreiung ergibt. Dieses Prinzip kann auf ganze Bezirke und innerhalb der Bezirke auf die einzelnen Schulen angewandt werden. Es sollte davon ausgegangen werden, dass die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache rund 5% aller Schülerinnen und Schüler (Kl. 1-10) ausmachen. Die für die genannten drei Förderschwerpunkte nötigen Stellen für Sonderpädagogen sollen in den allgemein bildenden Schulen angesiedelt werden.
Für die übrigen Förderschwerpunkte sollte von 2% ausgegangen und an der individuellen Feststellung des Förderbedarfs festgehalten werden. Auch für diese ist davon auszugehen, dass die Verteilung in den Bezirken unterschiedlich sein wird. Für die Gewichtung der Stellenzuweisung an die Bezirke könnten die Daten des Gesundheitsatlas herangezogen werden. Außerdem muss das unterstützende Fachpersonal für die ergänzende Betreuung innerhalb des Unterrichts und für Angebote im Ganztag gesichert werden.
6. Beratungs- und Koordinierungszentren pro Bezirk. Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung sollte pro Bezirk
ein gemeinsames Beratungs- und Koordinierungszentrum eingerichtet werden, in dem die bezirklichen Stellen für die allgemein bildenden Schulen dieser Förderschwerpunkte geführt werden, ggf. spezifische Lernmaterialien ausgeliehen und gewartet werden und die Beratung der Schulen, Eltern und Kinder/Jugendlichen angeboten wird. Auch diese neuen Einrichtungen legen regelmäßige Rechenschaftsberichte vor. Diese Zentren sollen keinen Unterricht anbieten, da sonst Beratung und Koordinierung von inklusionsbehindernden Eigeninteressen bestimmt werden könnten.
7. Rechenschaftslegung. Die Vergabe von Ressourcen ist an eine Rechenschaftslegung zu koppeln, die die schulinternen Maßnahmen und die Ergebnisse der Förderung der Schülerinnen und Schüler ausweist. Dabei sollen Misserfolge und Erfolge schulintern dokumentiert werden. Schulen, die bezogen auf individuelle Erwartungswerte überdurchschnittliche Erfolge zeigen, sollten besondere Erfolgsprämien erhalten (in Form konsumtiver Mittel). Um diese Lernentwicklungen und Fördererfolge dokumentieren zu können, bedarf es sowohl valider Qualitätskriterien als auch einer kontinuierlichen Dokumentation (und einer Neufassung der Prozessdiagnostik im Sinne ganzheitlicher und individueller Entwicklungen).
8. Allgemeine Schulentwicklungsplanung. In der Schulentwicklungsplanung des Landes und der Bezirke und im Schulprogramm der allgemeinen Schulen ist Inklusion explizit zu berücksichtigen. Der AK GEM empfiehlt, in die Steuergruppen der Schulen Sonderpädagogen einzubeziehen.
9. Zentren für unterstützende Pädagogik. Der AK GEM schlägt vor, in allen allgemeinen Schulen Zentren für unterstützende Pädagogik (ZUP) einzurichten, in denen die Sonderpädagogen, die Erzieher oder Sozialarbeiter/-pädagogen des Ganztagsbereichs und ggf. weiteres Personal (etwa für die Begabtenförderung und die Schulstation bzw. dem Schülerclub) zugeordnet sind.
10. Kompetenzentwicklung des Personals. Der Paradigmenwechsel zur Inklusion verlangt von allen an Inklusion beteiligten Institutionen und Personengruppen eine Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen. Das gilt für Erzieherinnen im Kindergarten und im Ganztag, für Schulärzte, Schulpsychologen, Schulleitungen, Sozialarbeiter/-pädagogen im Ganztag, Sonderpädagogen und Lehrkräften der allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Alle sollten sich gemeinsam fortbilden. Daher muss der inklusive Umwandlungsprozess in den nächsten Jahren begleitet werden von verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen. Der Senat ist gefordert, ein schlüssiges Gesamtkonzept für alle drei Phasen der Lehrerbildung vorzulegen. Der AK GEM hält folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:
· Die Lehrerbildung in allen drei Phasen muss auf Inklusion ausgerichtet werden. In die Ausbildung aller Lehrämter an allen Berliner Ausbildungsuniversitäten muss ein Pflichtmodul „Integrationspädagogik“ bzw. „Inklusion und Heterogenität“ aufgenommen werden. Derzeit ist dies nur noch im lehramtsbezogenem Bachelor der TU gegeben (für Berufsschullehrer und das Fach Arbeitslehre). Entsprechendes gilt für die Erzieher- und Sozialarbeiter/-pädagogenausbildung.
· In der Ausbildung der Sonderpädagogen sollte mindestens eines der drei Praktika und der Vorbereitungsdienst mindestens zur Hälfte in einer integrativen Klasse durchgeführt werden.
· Ein Zweitfach Sonderpädagogik mit den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache soll in die bisherigen allgemeinen Lehrämter eingeführt werden. Das erhöht die Flexibilität sonderpädagogischer Förderung in den allgemeinen Schulen.
· In den Vorbereitungsdienst aller Lehrämter müssen die Fragen der Inklusion aufgenommen werden.
· In der 3. Phase (Berufseinstieg) bzw. in der allgemeinen Lehrerfortbildung sollten Inklusions-Module angeboten werden, die auf Landesebene vorgehalten und von den Bezirken bzw. den Einzelschulen abgerufen werden können. Lehrkräfte, die erstmals in Integrationsklassen unterrichten, sollten verpflichtet werden, solche Angebote wahrzunehmen.
· Es ist ein Fortbildungsschwerpunkt Inklusion mit Grundlagen-Workshops und Theorie- Praxis-Seminaren als Teil der Angebote zum Lernen in heterogenen Schülergruppen zu entwickeln.
· Parallel sollte wieder ein berufsbegleitendes, zertifiziertes und durch Ermäßigungsstunden finanzierte Weiterbildungsangebot Integration/Inklusion eingeführt werden. Dadurch würde der hohe Bedarf sonderpädagogischer Kompetenz besser abgedeckt werden.
· Die Schulen müssen im inklusiven Schulentwicklungsprozess unterstützt werden.
Der AK GEM fordert die Öffentlichkeit, alle Parteien, den Behindertenbeauftragten des Landes und alle Betroffenen und involvierten Institutionen auf, mit dem AK GEM auf eine zügige Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems in Berlin hinzuwirken. Der Senat ist aufgefordert, engagiert tätig zu werden.
gez. Dr. Irene Demmer-Dieckmann gez. Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz
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Dass die Kultusminister einen Inklusionskongress veranstalten, ist sensationell. Was dabei herauskommt, alles andere: gemeinsames Lernen erst in 25 Jahren. VON CHRISTIAN FÜLLER
Weiterlesen:
http://www.taz.de/1/zukunft/bildung/artikel/1/wir-muessen-draussen-bleiben-1/
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Lernleistungen hängen nicht von Klassengröße ab
Bei Grundschülern hat die Klassengröße keinen Einfluss auf die Leistungen - diesen Schluss ziehen Wissenschaftler aus der Analyse von Daten der Iglu-Studie. Bestätigt sehen sie, dass die soziale Herkunft die Chancen von Kindern bestimmt, zum Gymnasium geschickt zu werden.
Weiterlesen: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,689593,00.html
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Unterversorgung
In manchen Großstädten wird die Versorgung von Kindern und Jugendlichen knapp. Wegen "anhaltender Unterfinanzierung" könnten Mediziner ihre Praxen in Problemvierteln nicht mehr finanzieren, kritisiert der Berufsverband der Fachärzte - und fürchtet einen Anstieg der Kinderarmut.
Weiterlesen: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,702884,00.html
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Qualitätsinitiative für den Ethikunterricht in Berlin:
Aufruf zur Debatte, Einladung und Spendenaufruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang Mai 2010, ein Jahr nach dem durch den Verein "Pro Reli" initiierten Volksentscheid, hat unser Bündnis "Pro Ethik" eine Qualitätsiniative für den Ethikunterricht in Berlin gestartet. Unserem Bündnis gehören 22 Parteien, Organisationen und Gruppen an.
Beim Volksentscheid im April 2009 hatte sich eine Mehrheit der abstimmenden Berlinerinnen und Berliner für einen gemeinsamen Ethikunterricht aller Schülerinnen und Schüler der 7.-10. Klassen ausgesprochen. Damit waren und sind hohe Erwartungen an die Qualität des Ethikunterrichts verbunden. Diese sind der Grund für die Qualitätsinitiative, welche mit einer gründlichen Bestandsaufnahme verbunden werden soll und derzeit folgende Schwerpunkte hat:
1. Eine der Pluralität der Metropole Berlin angemessene Behandlung von Religionen, Weltanschauungen und Kulturen im Unterricht verbunden mit der Orientierung an den Menschenrechten und den Grundwerten unserer Verfassung.
2. Die Sicherung einer angemessenen fachspezifischen Qualifizierung aller im
Ethikunterricht eingesetzten Lehrkräfte.
3. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Faches Ethik an den Schulen.
4. Die Ausgewogenheit der Kooperation der Ethiklehrkräfte mit den verschiedenen
Religionen und Weltanschauungen.
In der öffentlichen Debatte im Zusammenhang mit dem Volksentscheid in den Jahren 2008 und 2009 hat sich in unserer Stadt ein breites Interesse an der Konzeption des Ethikunterrichts und an ihrer Umsetzung gezeigt. Deshalb wollen wir bis zum Herbst 2010 eine breite öffentliche Diskussion zur Situation und zur Entwicklung des Ethikunterrichts im Rahmen eines DIALOGFORUMs ETHIK organisieren.
Diese Debatte wird über unsere Homepage und im Rahmen von Gesprächsrunden und Veranstaltungen geführt. Ende 2010 wollen wir die Bestandsaufnahme zum Ethikunterricht, verbunden mit Empfehlungen zu seiner Verbesserung der Öffentlichkeit vorstellen. Auch in Kontakten mit dem Berliner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner sowie seinem Fachreferenten für Ethikunterricht, Herrn Manfred Zimmermann, werden wir Vorschläge zum Ethikunterricht einbringen. Bereits Ende April 2010 hat sich der Koordinierungskreis unseres Bündnisses und unser Schirmherr Walter Momper mit dem Bildungssenator und seinem Fachreferenten zu einem sehr konstruktiven Gespräch getroffen.
Nun laden wir auch Sie und alle Interessierten herzlich ein, sich im Rahmen des
DIALOGFORUMs ETHIK an der öffentlichen Debatte zu beteiligen.
Wir bitten Sie um Stellungnahmen, Vorschläge und Kritiken. Einzelpersonen, Gruppen,
Institutionen, Parteien und Verbände können sich damit an uns richten
-per E-Mail an:
-über die Homepage: www.proethik.info (Button: Kontakt)
-per Briefpost an: Pro Ethik, Postfach 87 02 35, 13162 Berlin.
Zum Schwerpunkt "Religionen, Weltanschauungen und Kulturen im Berliner Ethikunterricht" haben wir am 26. Mai 2010 ein ertragreiches und vom Berliner Integrationsbeauftragten unterstütztes Rundtischgespräch durchgeführt, welches in ein Konsenspapier mündete. Dieses erhalten Sie neben Arbeitsstandpunkten unseres Koordinierungskreises als Anlage zu dieser E-Mail.
Weitere Informationen zum Dialogforum, unsere Pressemitteilungen und mehrere Presseberichte finden Sie auf unserer Homepage.
Sehr freuen würden wir uns über Spenden von Ihnen, die wir nötig brauchen, um damit unsere Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen zu finanzieren (Spendenkonto: Fachverband Ethik e.V., Kto. 6603 1199 84 bei der Berliner Sparkasse, BLZ 100 500 00, Kennwort: Pro Ethik; bitte für eine Spendenquittung Name, Vorname und Anschrift vermerken).
Hinweis: Wenn Sie in den kommenden Monaten in größeren Abständen über Rundmails zu Veranstaltungen etc. nicht informiert werden wollen, teilen Sie uns dies bitte kurz per E-Mail mit.
Einladung zu einer öffentlichen Veranstaltung am 2. Juli 2010
Nachdem am 28. April 2010 erfolgreich ein nicht öffentliches Rundtischgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Judentums, des Christentums, des Islams, des Buddhismus, des Hinduismus, des Humanismus, des interreligiösen und interkulturellen Dialogs, des Ethik-Fachverbandes, eines Schulbuchverlages, der Senatsbildungsverwaltung und der universitären Lehrerausbildung stattfand,
laden wir nun gemeinsam mit dem Berliner Integrationsbeauftragten und dem Fachverband Ethik zu einer öffentlichen Veranstaltung ein. Das Thema lautet:
Vielfalt und Gemeinsamkeit
Religionen, Weltanschauungen und Kulturen in Berlin
– Herausforderungen für den Ethikunterricht
Zeit: Freitag, dem 2. Juli 2010 von 16.00 – ca. 20.15 Uhr
Ort: "Werkstatt der Kulturen" in Berlin-Neukölln, Wissmannstr. 32 (Nähe U-Bhf. Hermannplatz)
Anbei erhalten Sie das Programm. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, bitten wir um eine formlose Anmeldung bis spätestens 26. Juni 2010 per E-Mail an:
Für Rückfragen zum DIALOGFORUM ETHIK, Vorschläge und Hinweise stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich über die o. g. E-Mail-Adresse oder über unsere Homepage (Button: Kontakt) an uns.
Mit freundlichen Grüßen
für das Bündnis Pro Ethik
Dr. Gerhard Weil Gerd Eggers
Sprecher Koordinator