Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg macht aktuell mit den bezirklichen „ISS" ein Minus im „Schulbudget" von 1,5 Millionen €. Dieses Defizit wird jedoch wieder mit einem „Gewinn“  ausgeglichen, indem die bezirklichen Gymnasien (ein Plus von 961.000 €) und Grundschulen (ein Plus von 1, 54 Millionen €) über ihre räumlichen Kapazitäten hinaus überbelegt sind (Quelle: http://www.berliner-woche.de/friedrichshain/politik/trotz-haushaltsueberschuss-gibt-es-einige-negative-ausreisser-d102542.html).

Diese „Plus/Minus“-Rechnung mit Schülerzahlen und Raumkapazitäten findet sich in fast allen Bezirken wieder.  Der größte Kostenverursacher bei der „Bereitstellung eines Schulplatzes“ sind die „Infrastrukturkosten“. Und bei den Infrastrukturkosten sind es die indirekten Kosten, die sogenannten „Sowieso Kosten“, also Abschreibung und kalkulatorische Zinsen, die knapp die Hälfte der Infrastrukturkosten ausmachen und die der Bezirk pro qm2 Bruttogeschossfläche in den Landeshaushalt wieder überweisen muss. Wir haben uns vor 1 Jahr schon mal mit dem Thema auseinandergesetzt und basierend auf den Informationen, die wir von einem bezirklichen Schulamt erhalten haben, die Berechnungsgrundlage für die Kosten eines Schulplatzes und die daraus folgenden Konsequenzen versucht darzulegen.

Ein wesentlicher Verursacher für die Defizite im Schulbudget der Bezirke scheint die Berechnung der Schulauslastung nach mathematischen Parametern zu sein, die zum einen nicht geeignet sind um den echten Raumbedarf einer Schule abzubilden und zum anderen nicht weitere “schulrealistische” Faktoren berücksichtigen können. Der andere Grund ist die Begleichung der „fiktiven“ Kosten, die der Bezirk für jeden Quadratmeter Fläche eines Schulstandortes in den Landeshaushalt überweisen muss. Das bedeutet, wenn die Schulen nicht überall voll ausgelastet sind, dann macht der Bezirk sehr schnell ein Defizit.

Wie kommt es dazu?

Folgend das Berechnungsinstrument des Schulamtes, um die Auslastung der Schulen zu überprüfen und um daraus ev. weitere Konsequenzen abzuleiten. Die Ermittlung der Auslastung von Schulstandorten ist eine Voraussetzung für die Schulnetz und Standortplanung. Ziel ist es ein ausgewogenes Schulnetz auszubauen, dass die wirtschaftliche Auslastung sicherstellt. Aber insbesondere wenn die Zuweisung von SenFin nicht mehr kostendeckend ist, wird die Auslastungsberechnung für den Bezirk existentiell notwendig und kann daraus folgend im Einzelfall bei einzelnen Schulstandorten schwerwiegende Konsequenzen haben, die nicht immer im Sinne einer guten und bedarfsgerechten Schulplanung sind.

Bei der Berechnung der Auslastung von Schulstandorten wird die Raumkapazität des Standortes dem Raumbedarf der Schüler gegenüber gestellt.

Raumkapazität des Standortes - Raumbedarf Schüler = Auslastung Schulstandort

Hierfür müssen folgende drei Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) angewandt werden:

1. Musterraumprogramm (MRP) mit Raum/ Zug - Faktor
Grundschule mit offenem Ganztagsbetrieb: 11,5 Räume pro Zug (6 Klassenräume plus 5,5 Räume)
Grundschule mit gebundenen Ganztagsbetrieb: 12,5 Räume pro Zug
ISS (Sek 1) 9,5 Räume pro Zug
ISS (mit Sek II) 12,0 Räume pro Zug
Gymnasien (Regelform) 10,5 Räume pro Zug (7-12 Klasse)
Gymnasien (Ganztagsbetrieb) 11,5 Räume pro Zug

2. Organisationsrichtlinien mit der Anzahl der Schüler pro Zug
Grundschule: 144 Schüler pro Zug
ISS: 100 Schüler pro Zug
Gymnasium: 116 Schüler pro Zug
(ISS und Gymnasium Klasse 7-10)

3. Kapazitätsberechnung der SenBJW (auf Basis der Standortdateien)
In der Raumdatei, die durch die Schule und das Schulamt angelegt wird, werden zwar zunächst die Räume nach Größe differenziert, aber am Ende werden sie alle zusammengezählt und dann durch den Raum/Zug Faktor geteilt.

 

Ermittlung des Raumbedarfs

Die Schülerzahl einer Schule wird als eine Gesamtsumme angesetzt. Als nächstes wird anhand der Schülerzahl berechnet, wie viele “Züge”die Schule haben sollte. Die Schüleranzahl pro Zug ist durch das Musterraumprogramm (MRP) vorgegeben, sie liegt z. Bsp. bei Gymnasien für die Sek1 (Klasse 7-10) bei 116 Schülern pro Zug, d.h. im Durchschnitt 29 Kinder pro Klasse. Das Schulamt ermittelt also erstmal wie viele Züge die Schule laut MRP haben müsste. Dies wird folgendermaßen berechnet:
Bsp. „Gymnasium XY“ hat 500 Schüler in der Sek 1. Ein Zug (7.-10. Klasse) soll laut MRP 116 Kinder haben. Um zu ermitteln wie viele Züge die Schule in der Sek1 haben müsste, wird weiterhin gerechnet:
500 (Gesamtanzahl Schüler) : 116 (Schüler eines Zuges) = 4,3 Klassenzüge
Das Gymnasium “XY” kann 4,3 Klassenzüge einrichten.

Der Raumbedarf wird nun wie folgt berechnet:
Der Raumbedarf pro Zug ist ebenso durch das MRP vorgeben, s.o.
Man berechnet nun die “Schulzüge” x “MRP-Räume”
Bsp. Gymnasium “XY”
4,3 Züge x 10,5 Räume = 45,15 Räume
Das Gymnasium hat somit einen Raumbedarf von 45,15 Räume.

 

Ermittlung der Raumkapazität

Die Raumkapazität wird nun ebenfalls wie folgt berechnet:
„Anrechenbare Räume“ ( auch hier wird wieder das MRP als Grundlage für die Erfassung der anrechenbare Räume benutzt, dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schule in einer „Raumdatei“)
Bsp. Gymnasium XY
Die Schule hat 50 Räume (anrechenbare Räume) : 10,5 (Raum/Zug Faktor) = 4,8 Züge (Raumkapazität des Standortes)
Das Gymnasium hat somit eine Raumkapazität für 4,8 Züge.

 

Auslastung Schulstandort

Das Schulamt erkennt hier, dass das Gymnasium “XY” 0,3 Züge zu wenig hat, d.h. nicht voll ausgelastet ist. Oder anders gesagt, das Gymnasium hat ca. 5 Räume “zu viel”.

Konflikt: Reale Zügigkeit und/oder schulpädagogisches Konzept versus ermittelte Raumkapazität nach den Vorgaben der SenBJW.

Ein Gymnasium ist zum Beispiel 4zügig, aber die Schülerzahl ist mit 26 pro Klasse niedriger, als den Vorgaben des MRPs entsprechend (29 pro Klasse). Dann hat sie zwar real den Raumbedarf für 4 Züge, aber nicht nach der vorgegebenen Berechnungsgrundlage.
Nach dieser Berechnung hätte sie eigentlich einen niedrigeren Raumbedarf, da sie nach den “Organisationsrichtlinien- Schüleranzahl pro Zug” nur “3,5” Züge machen müsste. Der “fiktive” Raumbedarf richtet sich nun nach diesen nicht zu realisierenden 3,5 Zügen und der reale Raumbedarf für die 4 Züge darf nicht berücksichtigt werden. Die Schule hat somit bei der Bewertung der Auslastung mehr Raumkapazität als Bedarf, obwohl es nicht die Realität abbildet.

Und noch ein weiterer Punkt: Viele Schulen haben bedingt durch die Schülerschaft oder auch durch pädagogische Konzepte einen Mehrbedarf an Räumen (Teilungsräume, Ruheräume, Räume für Inklusion usw.), als es in dem MRP vorgesehen ist. Dieser mit dem MRP nicht-konforme Mehrbedarf an Räumen wird somit mit dieser Berechnung nicht erfasst.

Aber das ist nicht das eigentliche Problem!

 

Die Kostenleistungsrechnung und die “Sowieso” Kosten!

Natürlich ist dem Bezirk bewusst, dass keine Schule 3,5 Züge einrichten kann, entweder kann man drei oder vier Klassenzüge einrichten. Auch weiss man bestimmt um die Problematik der Räume, die laut Vorgaben angerechnet werden müssen, die aber eigentlich nicht anzurechnen sind, da sie keine „Klassenräume“ sind, sondern zum Beispiel für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes (Ruhe/Teilungsräume usw.) benötigt werden.
Das eigentliche Problem ist aber die „Kostenleistungsrechnung“ und die Zuweisung über den "Median" für die Bereitstellung eines Schulplatzes von SenFin. an den Bezirk. (Der Median bildet den mittleren Durchschnittswert der Kosten aus dem vorletzten Haushaltsjahr der Bezirke ab. Die Bezirke werden hierzu mit ihren Ausgaben aufsteigend angeordnet und maßgeblich wird dann die Höhe der Ausgaben aus den Bezirken Nr. 5 und 6 für die Zuweisung in den bezirklichen Haushalt für das übernächste Haushaltsjahr angenommen. Also kein Durchschnitt aller Ausgaben der Bezirke, sondern den „Median“)

Die Höhe der Zuweisung erfolgt über die „Planmenge“, also Schülerzahl für die jeweilige Schulform im Bezirk multipliziert mit dem jeweiligen aktuellen Median.

Zuweisungspreis x Planmenge = Produktbudget

Kosten höher als Produktbudget = Defizit

Für das Jahr 2013 lag der Median beim Gymnasium bei 114 € pro Schüler.
Der Bezirk Mitte gibt aber knapp 150 € pro Schüler aus! Dies war einer der Gründe, warum der Bezirk Mitte zum Beispiel damals das Max Planck Gymnasium schließen wollte.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/max-planck-gymnasium-tod-auf-raten-wir-haben-ein-5-5-millionen-defizit-im-schulbereich/10671196.html

http://www.tagesspiegel.de/berlin/schulschliessungen-das-max-planck-gymnasium-ist-gerettet/10689044.html

Der größte Kostenverursacher bei der „Bereitstellung eines Schulplatzes“ sind die „Infrastrukturkosten“. Und bei den Infrastrukturkosten sind es die indirekten Kosten, die sogenannten „Sowieso Kosten“, also Abschreibung und kalkulatorische Zinsen, die knapp die Hälfte der Infrastrukturkosten ausmachen.

Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der „Sowieso Kosten“ sind die Bruttogrundflächen der Schulstandorte, d.h. jeder einzelne Quadratmeter, ob Flur oder Treppenhaus, oder die breiten Mauern von den alten Gebäuden, schlägt zu Buche. Für alle diese Flächen muss der Bezirk die „Sowieso Kosten“ übernehmen, d.h. in den Landeshaushalt überweisen!!! Es ist also bei der Berechnung dieser Kosten unwichtig, wie hoch wirklich die „Raumkapazität“ (also Klassen- Fachräume etc.) und der „Raumbedarf“ sind. Einzig die Bruttogesamtfläche zählt!
Und wenn dann im Bezirk das Verhältnis “Schüleranzahl” und “Fläche” nicht so ist, wie durch die Organisationsrichtlinien „Schüler/Zug Faktor“ und dem Musterraumprogramm vorgegeben ist (Berechnung siehe oben), so ist die Zuweisung über den Median nicht mehr kostendeckend für den Bezirk. Dadurch hat der Bezirk Mitte für das Jahr 2013 allein für die Schulart „Gymnasium“ ca. 2 Millionen € Defizit gemacht und bei den ISS sind es 3 Mill. € Defizit. Der Bezirk Friedrichshain Kreuzberg hat bei den ISS 2 Mill. € Defizit gemacht, da er für ca. 8 Züge (entspricht 2 Sekundarschulen) noch Raumkapazitäten hat und bei den Gymnasien wiederum 800.000 € plus, d.h. es gibt “real” 3 Züge, die nach dem Musterraumprogramm eigentlich keine Räume haben.

Das Ziel des Schulamtes ist es also eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Fläche zu erreichen, in dem es die „Planmenge“ (also Schülerzahl) erhöht und/oder die Fläche reduziert, in dem er zum Beispiel Schulstandorte schließt, Räume vermietet oder eine höhere Zügigkeit einrichtet (siehe Hunsrück Grundschule), um damit einen höheren Raumbedarf auch nach den MRP Standards zu schaffen. Schließlich sind die hohen „Sowieso" Kosten lediglich über die Größe „Fläche“ steuerbar. Und Schulstandorte die einen höheren Raumbedarf (durch die Schülerzahl) wie Raumkapazität haben, verursachen einen Gewinn für den Bezirk!

 

Fazit zum “Status Quo”

Die Finanzierung über die Kostenleistungsrechnung (KLR) für die Bereitstellung eines Schulplatzes steht teilweise im Konflikt zu einer vernünftigen und bedarfsgerechten Schulplanung und Steuerung, sowie Raumaufteilung und Nutzung innerhalb der Schulen.
Es besteht somit die Grundfrage, ob die KLR das richtige Berechnungsinstrument für das Schulbudget des Bezirks ist, da zum einen die „echte“ Zügigkeit einer Schule nicht berücksichtigt wird und zum anderen der Mehrbedarf an Räumen (Ruheräume, Teilungsräume etc.), die sich nicht im MRP wieder finden, nicht angerechnet werden kann.

Forderung: Die Schulgebäude in Berlin sind mindestens so unterschiedlich, wie es die Schülerschaft ist. Die Raumnutzung in den Schulen kann nicht nur nach starren Berechnungsschemen bewertet werden, sondern muss nach dem pädagogischen Konzept der Schule gehen und zudem die realen architektonischen Bedingungen und die Schüleranzahl, so wie sie ist, berücksichtigen.
Es ist nachvollziehbar, dass auf Schulstandorte, die kaum eine Nachfrage haben, sei es aus Gründen der “Schulqualität” oder der “Schülerquantität” reagiert werden muss.
Aber das bezirkliche Schulbudget darf nicht unnötig in Millionenhöhe durch die “Sowieso” Kosten von Schulstandorten, die sich zwischen voller und schlechter Auslastung befinden, belastet werden. Und zudem den Bezirk nötigt, andere Schulen über ihre Kapazitäten hinweg auszulasten, um damit ein Teil des Defizits wieder auszugleichen. Damit können womöglich falsche Anreize gegeben werden, die nicht im Sinne einer vernünftigen und qualitativen Schulplanung sind.

Insgesamt haben 2013 bei den Gymnasien folgende Bezirke Defizite gemacht:
Mitte, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow- Köpenick, Marzahn-Hellersdorf.

Bei den ISS sind dies:
Mitte, Friedrichshain/Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf

Lichtenberg und Reinickendorf sind die einzige Bezirke, die hier kein Defizit hier haben.

LEA AG “Schulgebäude, Schulsanierung, Schulqualität”
Stand: Mai 2015