Infobrief und Einladung zur gemeinsamen Sitzung der LEA-AG-Inklusion und der bezirksübergreifenden AG-Inklusion von Bezirkselternausschüssen
- am Montag, den 20.04.2015
- um 19:00 Uhr
- im Ratskeller Charlottenburg-Willmersdorf, Otto-Suhr-Allee 102, 10585 Berlin
U7- Richard-Wagner-Platz
Vorläufige Tagesordnung/Zeitplan:
- TOP 1 Begrüßung und Beschlussfassung über Tagesordnung, Kurze Vorstellungsrunde
- TOP 2 Vorlage eines Entwurfes einer zusammenfassenden Stellungnahme zum Eckpunktepapier "Inklusion" des Fachbeirates Inklusion der Senatsbildungsverwaltung
- Bewertung und Diskussion
- Empfehlung zur Beschlussfassung enthaltener Forderungen an die Elterngremien
Mit Grüßen
Günter Peiritsch und Frank Heldt
Wichtige Informationen:
Ein entsprechender Entwurf für obige Sitzung ist in kleiner Runde in Bearbeitung bzw. in Aufstellung, damit wir eine Arbeitsgrundlage für ein zügiges Vorankommen anbieten können. Unser gemeinsames Arbeitsergebnis soll von den Elterngremien getragen bzw. vertreten werden.
In diesem Sinne ersuchen wir um möglichst zahlreiches Erscheinen, da diese Stellungnahme sicherlich ein beachteter Beitrag bei der nun schon finale Züge annehmenden Darstellung vor den Fraktionen des Abgeordnetenhauses, sein wird.
In der vorangegangenen Sitzung der LEA-AG am 13.01.2015 wurden wir, Frank Heldt und Günter Peiritsch als Sprecher der LEA-AG wiedergewählt.- Die Bestätigung durch die LEA-Mitglieder ist beantragt.
Der Sitzungsstandort kann nach Wunsch auch anderswo festgelegt sein bzw. variieren.
Zwischenzeitlich hat die Senatsbildungsverwaltung zu den über den LEA eingereichten Forderungen nach einer Inklusionskommission sowie Einrichtung einer Ombudsperson, Stellung genommen.
- Senatsverwaltung:"...Bezüglich einer Inklusionskommission an allen Berliner Schulen wird darauf hingewiesen, dass hierfür das Schulgesetz geändert werden müsste..."
Dagegen ist nichts einzuwenden, da ohnehin an diversen Stellen im Schulgesetz Änderungen vorzunehmen sind, damit inklusiver Schule in Berlin, gemäß UN-BRK, entsprochen wird.
Man schlägt vor, dass ein/e VertreterIn des LEA das Konzept vor der internen Projektgruppe Inklusion der Senatsbildungsverwaltung, vorstellen soll/darf.- Wir berichten.
Bezüglich der Forderung nach einer Ombudsperson heißt es:
"Entgegen Ihrer Darstellung ist die Einrichtung von Ombudsstellen, die organisatorisch mit den Beratungs- und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik verbunden, aber unabhängig, agieren sollen. im überarbeiteten Rahmenkonzept für die Beratungs- und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik vorgesehen. Hier heißt es: "Teil eines jeden bezirklichen Beratungs- und Unterstützungszentrums wird eine Ombudsstelle sein, die als regionale ClearingsteIle bei Konflikten zwischen Personensorgeberechtigten von Schülerinnen und Schülern sowie Schülerinnen und Schülers selbst und Akteuren innerhalb des Schulsystems dienen soll. Für die Ombudsstellen wird ein gesondertes Konzept entwickelt."
Hierüber hat der Projektleiter Inklusion meines Hauses, Herr Dobe (Leiter der Projektgruppe für inklusive Schule bei der Senatsbildungsverwaltung), in der Sitzung des Fachbeirats Inklusion am 26.November 2014 berichtet, die Informationen finden Sie außerdem im Anhang zu dem entsprechenden Sitzungsprotokoll.Derzeit finden Gespräche über ein Pilotprojekt für eine Ombudsstelle statt."
Dem ist die Aufrechterhaltung der durch den BEA-Charlottenburg-Wilmersdorf und des LEA gestellten Forderung nach Einrichtung einer Ombudsstelle aus folgenden Gründen entgegen zu halten:
- Es ist richtig, dass seit über einem Jahr die Erstellung eines Konzeptes für eine Ombudsstelle immer wieder auf Nachfrage angekündigt wird, aber bis heute kein konkreter Entwurf hierzu vorliegt. Wie der Antwort zu entnehmen ist, bleibt es nach wie vor bei Ankündigungen, obwohl mit besagter Novembersitzung das Thema BUZ-Konzept im Fachbeirat für abgeschlossen erklärt wurde.
- Eine Rahmenkonzeptfassung zum BUZ in dem der oben zitierte Text in der Antwort der Senatsbildungsverwaltung enthalten sein soll, liegt nicht vor.
- Mit einem Blick auf das Datum aus der ebenfalls oben angeführten Anlage zum Protokoll der Fachbeiratssitzung vom November 2014, die als Beleg angeführt aber nicht beigefügt wurde, wird gegenwärtig mit einer weitere Ankündigung vom 24.03.2014 argumentiert (Anlage).
- In angesprochener Novembersitzung wurden von Herrn Dobe1 dem Fachbeirat lediglich laufende Gespräche mit einem freien Träger mitgeteilt, der eine über Lottomittel finanzierte Antidiskrimentierungsstelle für Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich einrichten wolle und diese evtl. um die Belange der Menschen mit Behinderungen und ihrer Erziehungssorgeberechtigten in Schule erweitert werden solle. Darüber hinaus sollten auch Gespräche mit einem weiteren freien Träger über ein Ombudsstellen-Pilotprojekt in einem Bezirk (ohne eine auf Lottomittel basierende Finanzierung) am Laufen sein.
- a. Zwischenzeitlich wurde durch die Leiterin der CH-WI-Schulaufsicht im Schulausschuss des Bezirkes bekannt gegeben, dass man entweder eine halbe Stelle für eine solche Ombudsperson im Bezirk plane oder jeweils eine Stelle für drei Bezirke einzurichten gedenkt. Dies entspräche im ersten Fall einer halben Stelle für durchschnittlich 50 Schulen und im zweiten Falle eine Stelle für dreimal soviel Implementierungssituationen.
- Es ist aber von einem unveränderten Zustand auszugehen, da die Betroffenenvertreter an dieser Konzeption bisher weder beteiligt noch angefragt wurden oder ein entsprechendes Konzept zur Bewertung vorliegt (Zu den Betroffenenvertreter zählen eben nicht nur die sehr engagierten und geschätzten Vertreter des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen, die einen solchen Anspruch auch nicht erheben.)
- Es ist nicht vorstellbar, dass ausgerechnet zu einer Konzeption über eine Betroffenenvertretung, die Betroffenen nicht gehört und kein Mitgestaltungsrecht erhalten sollen.
- Einmal mehr ist also in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sich die Forderung nach einer regionalen Ombudsperson im Zusammenhang mit den Belangen inklusiver Schule auf die Bedürfnisse aller, die dem Schulbetrieb in Berlin angehören, bezieht.
- Nach wie vor wird dieser wesentliche Bestandteil eines BUZs, die Ombudsperson, im Eckpunktepapier "Auf dem Weg zur inklusiven Schule", das dem Bildungsausschuss im Abgeordnetenhaus vorgelegt wurde, nicht erwähnt.
- In diesem Sinne ist mit diesen Argumenten die Forderung nach Einrichtung einer regionalen Ombudsperson für die Belange aller, mit dem Ersuchen um eine schriftliche Stellungnahme, aufrecht zu halten, sowie die Überlassung eines solchen Konzeptentwurfes bzw. die adäquate Beteiligung einzufordern.
Beirat "Inklusive Schule in Berlin" - Empfehlung 4: Beratungs- und Unterstützungszentren- kurz BUZ
"...Über die Organisation der BUZ hinaus empfiehlt der Beirat auch die Einrichtung unabhängiger regionaler Clearingstellen (Ombudspersonen)."
Eine erfreuliche Information zum Schluss:
Auch die Bezirkselternausschüsse Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau sind mittlerweile der bezirksübergreifenden AG-Inklusion beigetreten.
Herzlich Willkommen!