Status: Aufgelöst und in AG Schulessen überführt
Ziele / Schwerpunkte / Ergebnisse der AG Grundschulessen
Vorstellung AG-Grundschulessen für Grundschulen und Förderzentren
Stand: Februar 2015
Die AG Grundschulessen des Landeselternausschusses hat sich im Frühjahr 2011 gegründet und ihren Schwerpunkt zunächst auf das Schulessen an Grundschulen gelegt.
Auslöser waren die zunehmend massiven Beschwerden von Schüler- und Elternschaft über die mangelnde Qualität des Essens und die gefühlte Ohnmacht an diesem Zustand nichts ändern zu können. Die Ursachen waren vielfach, aber die Höhe der finanziellen Zuweisung für das Schulessen über den sogenannten Median an die Bezirke und die Ausschreibungen einzig über den Preis anzusetzen, kristallisierten sich schnell als die stärksten Verursacher heraus. Es war ein regelrechtes Preisdumping zwischen den Caterern eingetreten, welches zu Lasten der Qualität (oft nicht mehr als 50 Cent für die eigentliche Ware) und der Bezahlung des Personals ging. Einzelne Caterer machten öffentlich, dass sie unter diesen Bedingungen kein Schulessen mehr anbieten könnten und gaben im Herbst 2011 bei einer Ausschreibung in Friedrichshain/Kreuzberg keine Angebote mehr ab.
Wohl auch in dem Bewusstsein, dass die Verträge für den Preis nicht vollumfänglich zu erfüllen sind, fand zudem nur eine sehr rudimentäre Vertragskontrolle von Bezirksseite aus statt. Zumal die Bezirke in ihrer personellen Ausstattung und fachlichen Qualifikation für diese Aufgaben nicht ausreichend ausgestattet waren. Mit der Konsequenz, dass auf Beschwerden nicht oder kaum reagiert wurde und wenn mit dem Hinweis, man könne nichts tun, die Bezirke hätten nicht mehr Geld zur Verfügung.
Aus diesem Grund war es eine der ersten Forderung der AG Schulessen ermitteln zu lassen, wie hoch der realistische Preis für ein qualitatives Schulessen (Ware, Personal, Fixkosten, Mwst.) sei. Die Senatsverwaltung für Bildung ging auf diese Forderung ein und hat eine Kostenstudie bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) unter der Leitung von Fr. Prof. Arenz-Azevedo in Auftrag gegeben.
Zeitgleich mit den Studienergebnissen im Herbst 2012, (http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/schulverpflegung_kosten_qualisicherung.pdf?start&ts=1409564040&file=schulverpflegung_kosten_qualisicherung.pdf) die ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem damaligen Durchschnittsportionspreis von 2 € und den bereits bestehenden vertraglichen Verpflichtungen offenbarte, wurde durch den sogenannten „Sodexo-Erdbeer Lebensmittelskandal“ auch auf einer größeren politischen Ebene endlich ein Problem- und Verantwortungsbewusstsein erreicht.
Dies hatte zur Folge, dass- wie per LEA Beschluss gefordert- eine Fachgruppe (bestehend u.a. aus Vertretern der verschiedenen Senats- und Bezirksverwaltungen, der Vernetzungsstelle für Schulverpflegung, der AG Schulessen des Landeselternausschussess) unter der Federführung der Senatsverwaltung für Bildung eingerichtet wurde, um die „Neuordnung des Grundschulessens“ zu konzipieren. Aufgenommen wurde auch eine weitere Forderung der AG Schulessen, nämlich die Ausschreibung nicht mehr nach dem Preis, sondern nach der Qualität des Angebots auszurichten. Bei der Gestaltung und Umsetzung der Neuausschreibung war die AG Schulessen somit eingebunden und hat den Prozess konstruktiv, aber auch kritisch begleitet. Der Portionspreis wurde entsprechend der Kostenstudie auf 3,25 € festgelegt, was aber auch dazu führte, dass für die Eltern, die bereits 70 % des Essenspreises zahlten, eine monatliche Preiserhöhung von 23 € auf 37 € entstehen sollte. Die Sorge der AG Schulessen, dass insbesondere die niedrigen Einkommensgruppen, die nicht berechtigt sind an dem Bildung-und Teilhabepaket teilzunehmen, aber mit ihrem Einkommen nur knapp darüber liegen, zu stark finanziell belastet werden, wurde leider weder von der Senatsverwaltung noch vom Senat erwidert. Auch die Kinder an Grundschulen, die keinen Hort oder eine gebundene Ganztagsgrundschule besuchen und somit keinen Anspruch auf ein subventioniertes Schulessen erhalten, mit dem vollen Essenspreis zu belasten, sah und sieht die AG Schulessen als sozial ungerecht an. Die tägliche Schulzeit, auch ohne Hort, geht weit über die Mittagszeit hinaus! Das Land Berlin hat zwar die Mehrkosten seines 30 % Anteils übernommen und zusätzlich einen sogenannten „Härtefallfonds“ eingerichtet. Dieser ist aber aus Sicht der AG Schulessen keine Lösung für das Problem der unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastung der niedrigen Einkommensgruppen, insbesondere in Anbetracht der Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern und den weiteren Ausgaben, die mit dem Besuch einer öffentlichen Schule verbunden sind. Der Landeselternausschuss ging schließlich so weit per Beschluss eine 50/50 Kostenaufteilung für das Schulessen für alle Schularten und alle Kinder zu fordern.
Nachdem die Senatsverwaltung, Bezirke und Caterer sich schließlich verständigt haben alle Verträge zum 31.1.2014 aufzulösen, konnte die Neuausschreibung für ca. 350 Grundschulen und Förderzentren auf den Weg gebracht werden. Seit Februar 2014 gelten berlinweit die neuen und einheitlichen Verträge, in denen u.a. die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zur Schulverpflegung verpflichtender Vertragsbestandteil sind.
Die Musterausschreibung ist hier zu finden:
Das Preisdumping wurde durch den Fixpreis von 3,25 € beendet und die Zuschlagserteilung erfolgte nach der höchsten Qualität des Angebots. Die Schulen vertreten durch den jeweiligen schulischen Mittagessensausschuss sind nun auch per Schulgesetz in die Auftragserteilung mit eingebunden. Aus vergaberechtlicher Sicht war es eine größere Herausforderung hier einen tragfähigen Kompromiss (Auftragserteiler ist der jeweilige Bezirk) zu finden, der zwar im Großen und Ganzen schließlich gut funktionierte, jedoch aus schulpraktischer Sicht teilweise schwer nachvollziehbar war und bei einem, zwar sehr geringen Anteil dazu führte, dass Schulen nicht den Caterer bekommen haben, den sie gerne gehabt hätten.
Weitere Infos zu dem Ausschreibungsverfahren und Auftragserteilung sind hier zu finden:
Die AG Schulessen arbeitet seit April 2014 in einer erneuten Fachgruppe der Senatsverwaltung für Bildung mit, in der es um die Errichtung einer effizienten Qualitätskontrolle, auch mit Hilfe einer sogenannten “Fachlichen Qualitätskontrollstelle” geht. Hier sind erste Ergebnisse erreicht, die hoffentlich in naher Zukunft ihre Umsetzung finden werden. Darüber hinaus will die AG Schulessen, dass die Musterausschreibung und das Leistungsverzeichnis nach einem Zeitraum transparent mit den Beteiligten ausgewertet wird und gegebenenfalls überarbeitet werden soll.
Es gibt aber noch einige Forderungen, die bisher noch kein Gehör gefunden haben, geschweige denn umgesetzt worden sind:
- Ein Stundenkontingent für das zuständige pädagogische Personal an Schulen freizugeben, um sich ausreichend um das tägliche Mittagessen und alles was damit zusammenhängt kümmern zu können. Dies geht bisher immer auf Kosten der weiteren pädagogischen Arbeit.
- Alle Schulen mit adäquaten Mensen auszustatten.
- Beim Neubau von Schulen Kochküchen und bei den “Modularen Ergänzungsbauten” ausreichend Mensen mitzubedenken.
- Die notwendigen finanziellen Mittel durch das Land Berlin zur Verfügung zu stellen, um berlinweit die Ausgabeküchen in den Schulen mit Starkstrom und Abluft auszustatten, damit ernährungsphysiologische moderne Verpflegungsysteme wie “Cook & Chill” oder “Kombidämpfer” von den Caterer eingesetzt werden können.
- Die Vertrags- und Qualitätskontrolle in den Aufgabenbereich der Bezirke über das entsprechende “Produktblatt zur Schülerbeköstigung” aufzunehmen.
- Von Landesebene aus alle Bezirke in ihrer personellen Ausstattung und Kompetenz in die Lage versetzen, Neuausschreibungen, Auftragserteilung, Vertragspflege und -kontrolle und Kommunikation mit den Schulen gut durchführen zu können.
- Die Abrechung zwischen „Offenen“ und „Gebundenen Ganztagsschulen“ zu vereinheitlichen. Die Caterer haben bis zu fünf verschiedene Abrechnungsmodelle im Grundschulbereich. Die Erhöhung des Essenspreises war für die Qualität des Essens und deren Zubereitung gedacht, nicht für einen erhöhten administrativen Aufwand!
- Eine nicht stigmatisierende und unbürokratische Berücksichtigung der niedrigen Einkommensgruppen und Subventionierung des Schulessens der Kinder, die eine „Verlässliche Halbtagsgrundschule“ besuchen, damit kein Kind vom Schulessen ausgeschlossen wird!
Die AG Schulessen ist weiterhin an Erfahrungsberichten aus den Schulen interessiert.
Ansprechpartner*innen sind:
Das Schulamt im jeweiligen Bezirk: http://service.berlin.de/schulaemter/
Die Senatsverwaltung für Bildung: http://www.berlin.de/sen/bildung/besondere_angebote/gute_gesunde_schule
Die Vernetzungsstelle für Schulverpflegung: http://www.vernetzungsstelle-berlin.de
Einladung der AG Schulessen / Unter-AG „Schulessen an Grundschulen und Förderzentren“ vom Landeselternausschuss (LEA) zu einer offenen Arbeitssitzung!