Das „Verschlechterungsverbot“ zumindest für die Grundschüler*innen und die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Lernen" ist wieder in Kraft. Aufgaben im Rahmen des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, die nicht im Präsenzunterricht eingeführt und pädagogisch begleitet werden, dürfen nicht zu einer Verschlechterung bei der Bildung der Zeugnisnote führen. Für die weiterführenden Schulen wurde diese Regelung nicht getroffen. Nachzulesen in der „Verordnung zur Anpassung von Regelungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I und II zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 (Schulstufen-COVID-19-Verordnung 2020/2021 – SchulstufCOV-19-VO 2020/2021)“ VO-Nr. 18/288 unter https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3264.pdf

Für Grundschule, Sek I und Sek II gilt zudem:
„Soweit dies aufgrund der vorliegenden Bewertungen pädagogisch möglich ist, werden im Schuljahr 2020/2021 Zeugnisnoten auch dann gebildet, wenn die […] vorgesehene Mindestdauer der Unterrichtsteilnahme unterschritten wurde.“
Ebenfalls im vorherigen Link nachzulesen. Letzteres ist u.a. für die Förderprognose wichtig.

Abschließend ein Verweis auf die neuen bzw. erweiterten Bildungsangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender.
https://www.ardmediathek.de/ard/sammlung/schule-digital-lernen-zuhause/
https://www.ardmediathek.de/alpha/schule-daheim/