Das Grundgesetz regelt, dass  die Länder für das Bildungswesen und die Kultur im Wesentlichen zuständig sind (Kulturhoheit der Länder). Gemäß der Geschäftsordnung geht es  bei den Sitzungen um "Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen".

Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für die jeweiligen Bundesländer war.

Es geht vor allem darum, durch Konsens und Kooperation im Gesamten Bundesgebiet für SchülerInnen, StudentenInnen, Lehrende und wissenschaftlich Tätige das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern.

Wesentliche Aufgaben in diesem Zusammenhang sind:

Sie finden die Internetseite der KMK unter

www.kmk.org/bildung-schule/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsstandards/ueberblick.html