09.12.2011
Von Martin Klesmann
  

 

Die Anmeldungen für Gymnasien, die mit der 5. Klasse beginnen, werden vom 27. Februar bis zum 12. März stattfinden. Das geht aus der neuen Verwaltungsvorschrift hervor. Bei den Schnelllernerklassen für besonders begabte Kinder sowie bei den mathematisch-naturwissenschaftlichen Zügen endet die Frist bereits am 1. März. Denn unmittelbar danach werden für diese Spezialklassen bereits Aufnahmetests durchgeführt. An den anderen Gymnasien mit alt- oder fremdsprachlichem, musischem oder sportlichem Schwerpunkt findet eine Aufnahmeprüfung nur bei Übernachfrage statt.

 

Eltern wurden nicht informiert

 

Grundschulen müssen künftig stärker auf den möglichen Wechsel hinweisen: Laut Verordnung müssen bereits bis zum heutigen Freitag die Eltern über die Anmeldetermine informiert werden. Das ist aber vielerorts nicht geschehen. Bis zum 16. Dezember müssen die Eltern dann der Grundschule mitteilen, ob ihr Kind nach der Vierten wechseln soll. "Eine sehr sportliche und kurze Frist", kritisierte Günter Peiritsch, Chef des Landeselternausschusses. Erstmals sind die Grundschulen auch verpflichtet, bis Ende Januar Beratungsgespräche durchzuführen. Laut Koalitionsvertrag darf es maximal 70 Klassen geben, die mit Jahrgangsstufe 5 beginnen.

 

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/uebertritt-neue-regeln-fuer-wechsel-nach-4--klasse,10809148,11281744.html